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Die Kommission kündigte in der Durchführungsverordnung 2020/1336, Amtsblatt Nr. L315, die Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Polyvinylalkoholen mit Ursprung in China an.

Die Kommission kündigte in der Durchführungsverordnung 2020/1336, Amtsblatt Nr. L315, die Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Polyvinylalkoholen mit Ursprung in China an.
Diese Verordnung tritt am 30. September 2020 in Kraft.

Produktbeschreibung
Die Produkte werden beschrieben als:

Polyvinylalkohol
wenn es nicht hydrolysierte Acetatgruppen in Form von Homopolymerharzen mit einer Viskosität (gemessen in 4%iger wässriger Lösung bei 20°C) von 3 mPa·s oder mehr, aber nicht mehr als 61 mPa·s, Hydrolysegrad von 80,0 Mol-% oder mehr, aber nicht mehr als 99,9 Mol-%, beide gemessen nach der Methode ISO 15023-2 Diese Waren werden derzeit in den TARIC-Code eingeordnet:
3905 3000 91
Ausnahmen
Die beschriebenen Produkte sind vom endgültigen Antidumpingzoll befreit, wenn sie zur Herstellung von Trockenklebstoffen eingeführt und in Pulverform für die Kartonindustrie hergestellt und verkauft werden.
Solche Produkte benötigen eine Endverwendungsgenehmigung, um nachzuweisen, dass sie ausschließlich für diese Verwendung importiert werden.

Die endgültigen Antidumpingzollsätze auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt, der oben genannten Ware, die von den unten aufgeführten Unternehmen hergestellt wird, sind wie folgt:
Unternehmen Endgültiger Antidumpingzollsatz TARIC-Zusatzcode
Shuangxin-Gruppe 72,9 % C552
Sinopec-Gruppe 17,3 % C553
Wan-Wei-Gruppe 55,7 % C554
Weitere im Anhang aufgeführte kooperierende Unternehmen 57,9 %
Alle anderen Unternehmen 72,9 %


Postzeit: 04.08.2022